Möglichkeiten der Finanzierung von Sitzwachen / 1:1 Betreuungen

Zugelassene Krankenhäuser stehen oft vor der Herausforderung, den Einsatz von pflegerischen Einzelbetreuungen (im Volksmund: Sitzwachen) zu finanzieren. Bei diesen Betreuungskräften handelt es sich oft um Personen ohne pflegefachliche Qualifikation. So kommen häufig ungelernte, angelernte, oder Personen mit geringer Grundqualifikation, bspw. einem Pflegebasiskurs zum Einsatz. Kernaufgabe der pflegerischen Einzelbetreuung ist es, die zu betreuende Person sicher durch die Schicht zu begleiten, und in Notfällen, die Pflegefachkräfte der Station zu benachrichtigen, ggf. 1. Hilfe Maßnahmen einzuleiten, sowie auch einfache grundpflegerische Tätigkeiten zu übernehmen.

Übergeordnete Hauptaufgabe ist die permanente Krankenbeobachtung bei i.d.R. vorliegender Eigen-, Fremd-, oder erheblicher Sturzgefährdung. Das zu betreuende Patientenklientel leidet überwiegend an einer psychiatrischen Grunderkrankung, bspw. einer Form der Demenz, Drogenabusus, Durchgangssyndrom, Morbus Parkinson (häufig in Kombination mit Demenz), Delir, akuter Entzugssymptomatik, Alkoholvollrausch, Schizophrenie, etc.

Im Folgenden zeigen wir Ihnen auf, wie pflegerische Einzelbetreuungen in zugelassenen Krankenhäusern finanziert werden können.

Pflegebudget

Seit der Einführung des Pflegebudgets (§ 17b Abs. 4a KHG) konnten, unabhängig von der Qualifikation der durchzuführenden Person, alle Menschen, die mit pflegerischen Tätigkeiten betraut waren über das Pflegebudget abgerechnet werden. Ab dem 01.01.2025 gilt dies nur noch für einen bestimmten Personenkreis, nämlich für Pflegekräfte mit abgeschlossener Berufsausbildung als Pflegefachkräfte, Pflegehilfskräfte (mindestens 1jährig, nach landesrechtlicher Regelung bspw. (Kranken- oder Alten-) Pflegehelfer, oder Pflegeassistenten), medizinische Fachangestellte, Anästhesietechnische Assistenten, Operationstechnische Assistenten, Notfallsanitäter und Hebammen). Die in diesem Gesetz genannten „sonstigen Berufe“ bezeichnet alle anderen an der Pflege beteiligten Personen, die nicht über einen der zuvor genannten Abschlüsse verfügen. Der Personenkreis der „sonstigen Berufe“ wird ab dem 01.01.2025 nicht mehr über das Pflegebudget vergütet, sondern wird dann wieder in den Fallpauschalen (DRGS) abgebildet werden.

Unser Tipp:
DRGs sind retrospektive, statistische Durchschnittswerte. Krankenhäuser sollten aus unserer Sicht in 2025 und 2026 vermehrt pflegerische Einzelbetreuungen aus dem Bereich der „sonstigen Berufen“ nutzen, um die Statistik der DRGs zu maximieren. Denn in den Vorjahren, bis einschließlich 2024, sind pflegerische Einzelbetreuungen nicht in den DRGs abgebildet. Es erfolgt daher eine gänzlich neue Erfassung für diesen Bereich.

 

OPS-2024: 9-640 ff (erhöhter Betreuungsaufwand bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen

Die 1:1 Betreuung in zugelassenen stationären psychiatrischen Kliniken kann über OPS Codes abgerechnet werden. Es existieren Codes für Erwachsene und für Kinder. Des Weiteren sind diese Codes vor allem an die Qualifikation der Durchführenden (Pflegefachkräfte, Heilerziehungspfleger, Ärzte) und die tägliche Einsatzzeit gebunden.  

Reduzierung der dafür notwendigen Personalkosten

Laut einer von uns in 2023 durchgeführten Umfrage bei den Berliner Krankenhäusern konnten vor Allem drei Möglichkeiten herauskristallisiert werden, wie Krankenhäuser Ihren Bedarf an pflegerischen Einzelbetreuungen (Sitzwachen) decken.

  1. Einige Krankenhäuser halten sich zu diesem Zweck eigenes Personal vor.
  2. Die meisten Krankenhäuser nutzen Dienste von Unternehmen der Arbeitnehmerüberlassung (Personalleasingfirmen)
  3. Wenige Krankenhäuser nutzen und kennen unser Angebot als gemeinnützige Einrichtung. Unsere Umfrage der Berliner Krankenhäuser von 2023 ergab, dass unsere Leistungen im Durchschnitt 40% günstiger sind als die von Unternehmen der Arbeitnehmerüberlassung.

Selbstzahlende Patient*Innen

Viele Patient*Innen buchen sich eigenständige zusätzliche Pflegekräfte, die als Betreuungskraft während des stationären Aufenthaltes kontinuierlich anwesend sind. Hierfür beraten wir gerne Sie und ihre Patient*innen. Viele Patient*innen oder deren Angehörigen sind bereit, sich diesen Luxus aus eigener Tasche zu leisten.

 

Noch offene Fragen?