Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegekasse, die pflegenden Angehörigen eine Auszeit ermöglicht, wenn sie vorübergehend verhindert sind, die Pflege selbst zu übernehmen. Dies kann bei Krankheit, Urlaub oder anderen Verpflichtungen der Fall sein. Während dieser Zeit übernimmt ein ambulanter Pflegedienst oder eine andere geeignete Person die Pflege.
Anspruch auf Verhinderungspflege haben Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2, deren Pflegeperson die Pflege bereits seit mindestens sechs Monaten übernommen hat. Der Anspruch besteht einmal jährlich und kann für bis zu 6 Wochen (42 Tage) in Anspruch genommen werden.
Die Pflegekasse übernimmt bis zu 1.612 Euro pro Jahr für die Verhinderungspflege. Nicht genutzte Mittel aus der Kurzzeitpflege können bis zu 806 Euro auf die Verhinderungspflege übertragen werden, sodass insgesamt bis zu 2.418 Euro zur Verfügung stehen.
Ja, der monatliche Entlastungsbetrag von 125 Euro kann auch für Verhinderungspflegeleistungen genutzt werden. Dieser Betrag wird zusätzlich zum regulären Verhinderungspflegebudget gewährt.
Die Verhinderungspflege muss bei der Pflegekasse des Pflegebedürftigen beantragt werden. Der Antrag sollte rechtzeitig gestellt werden und enthält Angaben zur Dauer der Verhinderung und zur Person oder dem Pflegedienst, der die Vertretung übernimmt. Einige Pflegekassen bieten auch Online-Antragsformulare an.
Ja, nahe Angehörige (z. B. Kinder, Geschwister) können die Verhinderungspflege übernehmen. In diesem Fall wird allerdings nur das Pflegegeld für die Dauer der Verhinderungspflege weitergezahlt, maximal bis zur Höhe des Pflegegeldes.
Das Pflegegeld wird während der Verhinderungspflege für maximal 6 Wochen pro Jahr zur Hälfte weitergezahlt. Wird die Pflege durch eine nahe verwandte Person übernommen, wird das Pflegegeld vollständig ausgezahlt.
Ja, Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege können kombiniert werden. Nicht genutzte Mittel aus der Kurzzeitpflege können für die Verhinderungspflege verwendet werden, wodurch sich der verfügbare Betrag erhöht.
Nein, die Verhinderungspflege kann flexibel und in mehreren Abschnitten innerhalb eines Kalenderjahres in Anspruch genommen werden. Die 42 Tage müssen nicht zusammenhängend sein.
Wenn die maximale finanzielle Unterstützung der Pflegekasse für die Verhinderungspflege ausgeschöpft ist, müssen eventuell anfallende Mehrkosten privat getragen werden. In manchen Fällen können zusätzliche Entlastungsleistungen oder private Zuzahlungen in Anspruch genommen werden.
In einigen Fällen kann Verhinderungspflege auch im Ausland in Anspruch genommen werden, insbesondere in EU-Ländern. Allerdings müssen die Pflegekassen im Vorfeld informiert und die Modalitäten geklärt werden. Die Übernahme der Kosten kann von der Pflegekasse genehmigt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Weitere Informationen zur Verhinderungspflege erhalten Sie bei Ihrer Pflegekasse oder durch eine Beratung bei einem ambulanten Pflegedienst. Diese können Ihnen auch bei der Antragstellung und bei der Planung der Pflegevertretung behilflich sein.
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