Psychiatrischer Spezialpflegedienst für Gefährdungsprophylaxe

Sitzwachen Berlin - Nachtwache Berlin - Einzelbetreuungen - 24h Pflege - 1:1 Betreuung

Als gemeinnütziges Unternehmen registriert

Das Thema Sitzwache in Deutschland erscheint bisher als eher rudimentärer Bereich der Gesundheits- und Krankenpflege; wenngleich die Tätigkeit selbst schon tiefe Wurzeln zu haben scheint.

Trotzdem scheint es in unserem Bundesstaat noch keine für die Öffentlichkeit erreichbare Einrichtung zu geben, welche nicht Gewinn orientiert arbeitet und ausschließlich Sitzwachen anbietet.

Ganz nach Vorbild unserer Landesnachbarn, der Schweiz, haben wir nun einen Grundstein in der Geschichte der Sitzwachen gelegt und sind nun seit Juli 2019 anerkannt gemeinnützig - zur Förderung des Wohlfahrtwesens. Dies bedeutet für uns in Zukunft eine verstärkte Zusammenarbeit mit Freiwilligen und Ehrenamtlichen Personen. Auch das Generieren von Sach- und Geldspenden wird künftig für unsere Arbeit essentiell sein. Wir freuen uns über jegliche Unterstützung; sei es in Form einer Spende oder als Mitarbeit in unserem Betrieb.

 

 

Die Aufgaben der Einzelbetreuung -

die Gefährdungsprophylaxe

Der Schwerpunkt unserer Leistungen besteht aus Gefährungsprohylaxe. Dies bedeutet, den Patienten vor Eigenverletzungen, Gewalt des Patienten gegen Dritte, sowie Gefahren eines Sturzes zu bewahren. Im Volksmund wird diese Tätigkeit als Sitzwache bezeichnet.

Üblicherweise leidet unser Patientenklientel an einer psychiatrischen Grunderkrankung, wie zum Beispiel Demenz, Morbus Parkinson, Suchterkrankungen, Drogenkonsum, und Anderen. Auch andere Krankheitsbilder, wie zum Beispiel ein Delir, Durchgangssyndrom, Hinlauftendenzen, körperliche Benachteiligungen, sowie akute Verwirrtheitszustände können unsere Arbeit erforderlich machen. Eine Sitzwache ist sogar in besonderen Fällen gesetzlich vorgeschrieben, nämlich dann, wenn besondere Sicherheitsmaßnahmen, wie zum Beispiel eine Fixierung mit Gurten oder Bettgittern, etc. zum Einsatz kommen (Literaturhinweise im Verlauf der Website).
Der Auffenthaltsort der zu betreuenden Person kann sehr vielfältig sein; Sowohl die häusliche Umgebung, als aber auch Krankenhäuser, Gefängnisse, Pflegeheime, oder sonstige Einrichtungen können unsere Dienste in Anspruch nehmen.

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© Simeon Frommholz

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