Ehrenamt in der Pflege - Alle Fragen und Antworten 

Hier ist ein FAQ zur Tätigkeit im Ehrenamt mit Fokus auf Verdienst und rechtliche Grundlagen:

 

1. Was ist eine ehrenamtliche Tätigkeit?

Eine ehrenamtliche Tätigkeit ist ein freiwilliges Engagement, bei dem Personen ihre Zeit und Fähigkeiten unentgeltlich oder gegen eine geringe Aufwandsentschädigung für das Gemeinwohl einsetzen. Ehrenamtliche arbeiten in verschiedenen Bereichen, wie etwa in der Pflege, der Kinderbetreuung, im Umweltschutz oder in sozialen Projekten.

2. Bekomme ich für meine ehrenamtliche Tätigkeit eine Vergütung?

Ehrenamtliche Tätigkeiten sind grundsätzlich unbezahlt. Es besteht jedoch die Möglichkeit, eine sogenannte "Aufwandsentschädigung" oder eine "Ehrenamtspauschale" zu erhalten. Diese soll entstandene Kosten, wie Fahrtkosten oder Verpflegung, decken, ist aber keine Vergütung im klassischen Sinne.

 3. Was ist die Ehrenamtspauschale?

Die Ehrenamtspauschale ist eine steuerfreie Aufwandsentschädigung von bis zu 840 Euro pro Jahr (Stand 2024), die ehrenamtlich Tätige in Deutschland erhalten können. Diese Pauschale ist steuer- und sozialversicherungsfrei, sofern die Tätigkeit nebenberuflich ausgeübt wird und der Betrag nicht überschritten wird.

 4. Gibt es auch andere steuerliche Vorteile für ehrenamtliche Tätigkeiten?

Ja, neben der Ehrenamtspauschale gibt es auch den sogenannten "Übungsleiterfreibetrag". Dieser beträgt bis zu 3.000 Euro pro Jahr (Stand 2024) und gilt für Tätigkeiten, die pädagogisch oder ausbildend sind, wie z.B. als Trainer oder Ausbilder. Dieser Freibetrag kann nicht mit der Ehrenamtspauschale kombiniert werden.

5. Muss ich meine Aufwandsentschädigung versteuern?

Aufwandsentschädigungen bis zur Höhe der Ehrenamtspauschale oder des Übungsleiterfreibetrags sind steuerfrei. Wenn diese Beträge überschritten werden, muss der übersteigende Teil in der Steuererklärung angegeben und versteuert werden.

6. Bin ich als ehrenamtliche/r Mitarbeiter/in versichert?

Ja, Ehrenamtliche sind in der Regel unfall- und haftpflichtversichert, wenn sie in einer Organisation tätig sind, die diese Versicherungen abgeschlossen hat. Viele Kommunen und Bundesländer bieten auch einen Versicherungsschutz für Ehrenamtliche an. Es ist wichtig, sich vor Beginn der Tätigkeit über den bestehenden Versicherungsschutz zu informieren.

 7. Habe ich Anspruch auf Urlaub oder andere arbeitsrechtliche Leistungen?

Da es sich bei einer ehrenamtlichen Tätigkeit um eine freiwillige und unentgeltliche Arbeit handelt, gelten hier die üblichen arbeitsrechtlichen Regelungen nicht. Das bedeutet, dass Ehrenamtliche keinen Anspruch auf Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder andere arbeitsrechtliche Leistungen haben.

8. Welche rechtlichen Grundlagen gelten für ehrenamtliche Tätigkeiten?

Ehrenamtliche Tätigkeiten sind in Deutschland rechtlich nicht so streng reguliert wie bezahlte Arbeitsverhältnisse. Es gelten jedoch allgemeine rechtliche Rahmenbedingungen, wie das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und spezifische Regelungen je nach Tätigkeitsbereich (z.B. Jugendschutzgesetz, Datenschutz). Ehrenamtliche sollten sich über die geltenden Regeln und Pflichten ihrer spezifischen Tätigkeit informieren.

9. Können ehrenamtliche Tätigkeiten in Arbeitsverträge übergehen?

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, dass eine ehrenamtliche Tätigkeit in ein bezahltes Arbeitsverhältnis übergeht, wenn sich der Umfang und die Art der Tätigkeit verändern und beide Parteien dies vereinbaren. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht.

10. Was passiert, wenn ich mein Ehrenamt nicht mehr ausüben kann?

Ehrenamtliche Tätigkeiten sind freiwillig, und Sie können jederzeit aufhören. Es ist jedoch ratsam, die Organisation rechtzeitig zu informieren, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten, besonders wenn Ihre Tätigkeit für den Betrieb wichtig ist.

11. Kann ich Ehrenamt und Arbeitslosengeld beziehen?

Ja, es ist möglich, eine ehrenamtliche Tätigkeit auszuüben und gleichzeitig Arbeitslosengeld zu beziehen, solange die Tätigkeit nicht mehr als 15 Stunden pro Woche in Anspruch nimmt und keine Vergütung über den Ehrenamtspauschalen hinausgeht. Es ist jedoch wichtig, die Arbeitsagentur darüber zu informieren.

12. Wo kann ich mich weiter über ehrenamtliche Tätigkeiten informieren?

Weitere Informationen erhalten Sie bei lokalen Freiwilligenagenturen, gemeinnützigen Organisationen oder direkt bei den Verbänden, in denen Sie sich engagieren möchten. Auch die Webseiten von Ministerien und Kommunen bieten umfangreiche Informationen und Beratungsmöglichkeiten zum Ehrenamt.

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